COVI Webservice
Sämtliche Leistungen im Bereich Webhosting durch die Friedrich und Händler Common Visions Media.Agentur GbR - im folgenden COVI - erfolgen auf Grundlage der nachstehend aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu Webhosting in der Fassung 3.0 vom 01.04.2008. Die aktuellen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind jederzeit im Internet unter www.common-webservice.de abrufbar. COVI stellt dem Kunden den bestellten Internet-Service mit allen enthaltenen Leistungsbestandteilen sowie eventuell beauftragten Zusatzleistungen ( nachfolgend COVI Webservice genannt ) ausschließlich zu den nachfolgenden Bedingungen zur Verfügung.
Sollte das Webhosting-Angebot von COVI durch einen Reseller im Namen von COVI vermarktet werden, so gelten ebenfalls ausschließlich nachfolgende Bedingungen.
Sollte das Webhosting-Angebot von COVI durch einen Reseller in eigenem Namen vermarktet werden, so ist dieser gegenüber COVI verpflichtet, die Einhaltung dieser AGB - auch wenn er sie durch eigene Geschäftsbedingungen ergänzt oder verändert - zu gewährleisten.
Es gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von COVI, entgegenstehende oder abweichende Bedingungen werden nicht anerkannt, es sei denn, COVI hat diesen schriftlich zugestimmt. Mit Auftragserteilung gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von COVI durch den Kunden in vollem Umfang als angenommen.
2.1 Zur Wirksamkeit des Auftrages bedarf es einer ordnungsgemäßen und vollständigen Angabe von erforderlichen Daten.
2.2 Der Leistungsumfang ergibt sich aus der Kundeninformation, wie sie mit dem Bestellformular verknüpft bzw. verbunden ist, insbesondere also aus dem zum Zeitpunkt der Bestellung aktuellen Angebot von COVI oder aus den einem Angebot beigegebenen Informationen.
2.3 Die Nutzung des COVI Webservice erfolgt zu den jeweils gültigen Entgelten gemäß Auftrag. Der Kunde erhält zu jedem Zahlungsvorgang eine elektronische oder schriftliche Rechnung.
2.4 COVI behält sich eine Änderung der Entgelte zum Beginn eines neuen Abrechnungszeitraumes vor. Abänderungen werden dem Kunden mit einer angemessenen Zeit vor dem Inkrafttreten per eMail mitgeteilt. Erhöhungen der Entgelte bewirken ein außerordentliches Kündigungsrecht des Kunden mit einer Frist von 2 Wochen. Zum Zeitpunkt der Bestellung bekannte Erhöhungen der Entgelte ( z. B. das Auslaufen der zeitlich befristeten Reduktion kombinierter Angebote ) bedürfen keiner gesonderten Mitteilung und begründen kein Sonderkündigungsrecht.
2.5 Die Zahlung der Entgelte erfolgt nach Rechnungsstellung. Das monatliche Pauschalentgelt wird üblicherweise jeweils im voraus für den im Bestellformular genannten Zeitraum eingezogen. Einmalige Entgelte, das Bereitstellungsentgelt, variable Entgelte sowie Kaufpreise für sonstige Produkte werden mit Erbringung der Leistung oder unmittelbar vor Lieferung eingezogen.
2.6 Der Kunde ist auch für Entgelte, die andere Personen befugt oder unbefugt über seine Zugangskennung verursachen, verantwortlich, es sei denn der Kunde hat dies nicht zu vertreten. Dem Kunden obliegt der Nachweis, dass er dies nicht zu vertreten hat.
2.7 In diesem Zusammenhang verpflichtet sich der Kunde, das persönliche Passwort zu seiner Zugangskennung sorgfältig und vor dem Zugriff Dritter geschützt aufzubewahren sowie es vor Missbrauch und Verlust zu schützen. Er stellt COVI von Kosten und Ansprüchen Dritter frei, die durch die Verletzung vorstehender Pflichten entstehen.
2.8 COVI beginnt mit den Leistungen des COVI Webservice spätestens nach Zahlungseingang der ersten Rechnung.
2.9 Sollte die DENIC e.G. ( zentrale Vergabestelle für deutsche Internet-Adressen mit der Endung "de", im nachfolgenden kurz DENIC genannt ) oder sonstige betroffene Vergabestellen ihre Preisstellung oder ihr Abrechnungsmodell für Internet-Adressen ( so genannte Domains ) ändern, so ist COVI berechtigt, die Entgelte gegenüber dem Kunden mit Wirksamwerden der Änderung ohne gesonderte Fristen entsprechend anzupassen. Sollte eine derartige Anpassung unzumutbar sein, steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zu.
2.10 COVI ist berechtigt die Leistungen des COVI Webservice bei ausbleibendem Zahlungseingang durch den Kunden zeitweilig einzustellen und den Zugang zur Internetpräsenz des Kunden, seinen eMail-Konten und anderen in Zusammenhang mit dem COVI Webservice stehenden Leistungen zu sperren.
2.11 Gegen Forderungen von COVI kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Leistungsverweigerungsrechts nur wegen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche zu.
3.1 Die von COVI im Rahmen des COVI Webservice zugänglich gemachten Inhalte, Text-, Bild- und Tonmaterialien sowie Programme sind in der Regel urheberrechtlich geschützt. Der Kunde einer Internet-Präsenz kann solche von COVI zur Verfügung gestellten Materialien zur Gestaltung eigener Internet-Inhalte für die Dauer des Vertragsverhältnisses unter der über COVI geführten Internet-Adresse nutzen und diese Inhalte auch personalisieren oder modifizieren. Die sonstige Nutzung ( insbesondere Vervielfältigung, Abgabe und Überlassung an Dritte ) ist nur mit schriftlicher Genehmigung durch COVI oder den jeweiligen Inhaber der Rechte gestattet.
3.2 COVI haftet für die Richtigkeit, Fehlerfreiheit, gewünschte Funktionsweise und Vollständigkeit der Inhalte und Programmmodule nur im Rahmen der Haftungsregel nach Ziffer 14. COVI ist für Inhalte, die nicht auf eigenen Servern von COVI liegen, nicht verantwortlich und kann - unbeschadet der Ziffer 14 - keinerlei Gewähr für diese Inhalte übernehmen.
3.3 Zur Erstellung von Statistiken durch den Kunden werden auf dem Serverplatz des Kunden so genannte Log-Files mindestens für die letzten 6 Wochen gespeichert. Eine Auswertung der Log-Files erfolgt von COVI nur mit dem Zweck, dem Kunden zentral aufbereitete und verdichtete Statistiken gemäß Kundeninformation bereitzustellen. Eine darüber hinausgehende Speicherung und Nutzung durch COVI ist ausgeschlossen.
4.1 Der Kunde verpflichtet sich, für seine geschäftsmäßigen Angebote Namen und Anschrift sowie bei Personenvereinigungen und Gruppen auch Namen und Anschrift des Vertretungsberechtigten anzugeben (gesetzliche Anforderung nach § 5 TMG).
4.2 Der Kunde gewährleistet, dass die Inhalte nicht gegen geltendes Recht verstoßen. Darüber hinaus ist das Hinterlegen von pornographischen, extremistischen oder gegen die guten Sitten verstoßenden Inhalten im Rahmen der COVI WebService nicht gestattet. COVI ist berechtigt, vorgenannte Inhalte sofort ohne gesonderte Mitteilung zu sperren und zu löschen. Verstößt ein Kunde wesentlich oder trotz Abmahnung gegen diese Bedingungen, ist COVI berechtigt, das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen und die für den laufenden Abrechnungszeitraum geleistete Gebühr einzubehalten bzw. für einen innerhalb vier Wochen (entspricht der üblichen Kündigungsfrist für Webpakete) neu beginnenden Abrechnungszeitraum einzufordern.
4.3 COVI behält sich vor, Inhalte, die das Regelbetriebsverhalten oder die Sicherheit des Servers beeinträchtigen könnten, grundsätzlich zu sperren oder deren Betrieb im Einzelfall zu unterbinden. Dies betrifft insbesondere Programmmodule, PHP und ASP, die nicht in der Programmbibliothek bereitgehalten werden. COVI behält sich ebenfalls das Recht vor, das Angebot des Kunden ohne Vorwarnung zu sperren, falls der Kunde eigene Programme im Rahmen seines Angebots arbeiten lässt, die das Regelbetriebsverhalten oder die Sicherheit des Servers beeinträchtigen.
4.4 Dem Kunden ist bekannt, dass für alle Teilnehmer im Übertragungsweg des Internets in der Regel die Möglichkeit besteht, von in Übermittlung befindlichen Daten ohne Berechtigung Kenntnis zu erlangen. Dieses Risiko nimmt der Kunde in Kauf.
5.1 COVI erteilt per Telefon oder Internet üblicherweise keine Auskunft über die Verfügbarkeit einer Domain. Zwischen Auskunft und Anmeldung kann eine Vergabe an eine Dritte Partei durch die DENIC oder eine andere Stelle erfolgen, ohne dass COVI hierauf Einfluss nehmen kann oder davon Kenntnis erlangt.
5.2 COVI meldet für seine Kunden nur Domains gemäß Domainliste zum Zeitpunkt der gewünschten Registrierung an. Die Daten zur Registrierung werden in einem automatisierten Verfahren ohne Gewähr an die DENIC oder an eine andere zuständige Stelle weitergeleitet. Der Kunde kann von einer tatsächlichen Zuteilung erst ausgehen, wenn der Internet-Service von COVI unter dem gewünschten Namen beziehungsweise den gewünschten Namen bereitgestellt wurde. Jegliche Haftung und Gewährleistung für die Zuteilung von bestellten Domainnamen sowie für die zwischenzeitliche Vergabe an eine andere Partei sind seitens von COVI ausgeschlossen.
5.3 Sollten vom Kunden gewünschte Domains nicht mehr verfügbar sein, wird COVI gegebenenfalls weitere Domainnamen zur Anmeldung vom Kunden anfordern oder eine vom Kunden im Vorfeld angegebene Ersatzdomain beantragen.
5.4 COVI betreut während der Dauer des mit dem Kunden geschlossenen Vertrages sämtliche Domains auf der Grundlage der jeweils gültigen Richtlinien der zuständigen Vergabestellen, insbesondere den Regelungen der DENIC ( einsehbar unter www.denic.de ). Sollten sich diese Richtlinien ändern oder sollten sich die Rahmenbedingungen für die Registrierung und Aufrechterhaltung von Domains aus anderen Gründen verändern, sind COVI und der Kunde bereit, ihr Vertragsverhältnis entsprechend anzupassen.
5.5 COVI führt die Anmeldung bzw. Registrierung von Domains im Namen und im Auftrag des Kunden durch und trägt den Kunden als Nutzungsberechtigten der jeweiligen Domain ein. COVI wird, wie üblich, als "tech-c" eingetragen. Dem Kunden ist bekannt, dass Name und Adresse des jeweiligen Nutzungsberechtigten bei der DENIC sowie in der RIPE-Datenbank zwingend und dauerhaft gespeichert werden und in der so genannten "whois"-Abfrage im Internet ( z.B. über www.denic.de ) für ihn selbst und Dritte jederzeit einsehbar sind.
5.6 Sollte der Kunde nach Vertragsende die Weiternutzung einer Domain über einen anderen Anbieter wünschen, so wird COVI hierzu unverzüglich die notwendige Freigabe ohne gesondertes Entgelt erteilen, sofern die vertragsgemäßen Entgelte bezahlt wurden.
5.7 Es besteht bei einzelnen Services die Möglichkeit, vorhandene Domains, die zur Zeit von einem anderen Anbieter betreut werden, zukünftig als Bestandteil des Vertragsverhältnisses bei COVI betreuen zu lassen. Dem Kunden ist bekannt, dass zur erfolgreichen Ummeldung eine Freigabe des bisher die Domain betreuenden Anbieters erforderlich ist. COVI wird daher in angemessenem Umfang auch mehrfach versuchen, die Ummeldung erfolgreich durchzuführen. COVI kann jedoch bei ausbleibender Freigabe des dritten Anbieters keine Gewähr für die erfolgreiche Ummeldung übernehmen. Sollte für die Ummeldung ein Entgelt vereinbart worden sein, so ist der Kunde auch bei Ausbleiben dieser Freigabe gegenüber COVI hierfür leistungspflichtig. Eine erfolgreich umgemeldete Domain wird im Verhältnis zwischen COVI und dem Kunden ansonsten wie eine neu registrierte Domain gemäß den hier getroffenen Regelungen behandelt.
5.8 Im Falle einer Kündigung aus wichtigem Grund ist COVI berechtigt, den Zugang zum COVI Webservice sofort zu verwehren und die diesem Vertragsverhältnis zugeordneten Internet-Adressen ( Domains ) zu löschen. COVI kann ferner in diesem Fall hinterlegte Inhalte und eMail-Nachrichten ohne Setzung einer Nachfrist sofort sperren und löschen. Ein wichtiger Grund für COVI liegt insbesondere vor, wenn ein Konkursverfahren über das Vermögen des Kunden beantragt, eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird. Kommt der Kunde für zwei aufeinanderfolgende Abrechnungszeiträume mit der Bezahlung eines nicht unerheblichen Teils der Vergütung in Verzug, kann COVI das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist kündigen oder den Zugang sperren.
5.9 Der Kunde erklärt sich bereit, bei Wechsel des Betreuers einer Domain sowie Registrierung, Änderung oder Löschung einer Domain im jeweils erforderlichen Umfang mitzuwirken und hierzu notwendige Erklärungen gegebenenfalls abzugeben.
5.10 Sollte der Kunde andere Domain-Typen beauftragen (zum Beispiel .com, .net, .org, .info, .biz), wird insgesamt wie vorgenannt unter Berücksichtigung der jeweils gültigen Vergaberichtlinien verfahren.
6.1 Der Kunde ist für alle von ihm, über seine Zugangskennung oder von Dritten über seinen COVI WebService produzierten bzw. publizierten Inhalte selbst verantwortlich. Eine generelle Überwachung oder Überprüfung dieser Inhalte durch COVI findet nicht statt.
6.2 COVI überprüft die Inhalte des Kunden ferner nicht dahingehend, ob Ansprüche Dritter berechtigt oder unberechtigt erhoben werden. Im Internet ist es insoweit üblich, dass bis zu einer gerichtlichen Klärung Daten auf glaubhaftes Verlangen jedes Dritten gesperrt werden. Der Kunde erklärt sich daher einverstanden, den Zugriff auf seine Inhalte in dem Fall zu sperren, dass Ansprüche Dritter glaubhaft erhoben werden.
6.3 Der Kunde versichert, dass nach seinem besten Wissen durch Registrierung bzw. Konnektierung eines Domainnamens keine Rechte Dritter verletzt werden. Der Kunde erkennt an, dass er für die Wahl von Domainnamen allein verantwortlich ist. Für den Fall, dass Dritte Rechte am Domainnamen glaubhaft geltend machen, behält COVI sich vor, den betreffenden Domainnamen bis zur gerichtlichen Klärung der Streitfrage zu sperren.
6.4 Sollte COVI aus in #4 und #6 beschriebenen Gründen eine Sperrung vornehmen, ist der Kunde dennoch gegenüber COVI leistungspflichtig. Der Kunde erklärt sich mit sämtlichen Maßnahmen einverstanden, die COVI zu treffen hat, um vollziehbaren Anordnungen oder vollstreckbaren Entscheidungen nachzukommen. Der Kunde hält COVI bezüglich der Ziffern #2 bis #5 ferner von Forderungen Dritter, sämtlichen entstehenden Kosten und nachteiligen Folgen frei.
7.1 Soweit Daten an COVI - gleich in welcher Form - übermittelt werden, stellt der Kunde Sicherheitskopien her. Die Server von COVI werden gemäß Kundeninformation regelmäßig sorgfältig gesichert. Im Fall eines dennoch eintretenden Datenverlustes wird der Kunde die betreffenden Datenbestände nochmals unentgeltlich auf den Server von COVI übertragen.
7.2 Diverse kundenspezifische Einstellungen der COVI Webservices werden online festgelegt (Confixx- oder PLESK-Service). Die Übertragung solcher Daten erfolgt auf Gefahr des Kunden über das Internet ohne Gewähr von COVI. Die Mitteilungen sind nach deren Eingang gültig und werden von COVI bis zum Eingang neuer Daten per Internet als verbindlich zur Leistungsdurchführung verwendet. Hierbei auftretende Verzögerungen sind technisch bedingt und liegen außerhalb der Verantwortung von COVI und stellen daher keinen Mangel dar.
8.1 Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass COVI und dessen Kooperationspartner an seine eMail-Adresse im COVI Webservice eMails zur Information im zumutbaren Umfang versenden. Zur Unterscheidung solcher E-Mails sind diese auf geeignete Weise gekennzeichnet.
8.2 Sollte COVI bekannt werden, dass der Kunde eMails unter Angabe seines Domainnamens rechtswidrig oder entgegen allgemein anerkannter Regeln der Kommunikation im Internet verschickt (z. B. so genannte Spam-Mails), behält sich COVI vor, den Service vorübergehend oder dauerhaft zu sperren. Dies gilt ebenfalls für Übertragungen ("Postings") von werblichen oder rechtswidrigen Botschaften in öffentliche Newsgroups des Internets. Sollte COVI aus diesen Gründen eine Sperrung vornehmen, ist der Kunde dennoch gegenüber COVI leistungspflichtig.
8.3 Die Größe der eMail-Postfächer ist im Eingang gemäß Tarif beschränkt. Wird diese Grenze erreicht oder überschritten, werden keine weiteren eMails in das eMail-Postfach zugelassen.
8.4 COVI ist berechtigt, auf bereitgestellten POP3-Accounts ( Hauptadressen für E-Mails ) eingegangene eMails zu löschen, a) nachdem diese vom Kunden abgerufen wurden, b) nachdem sie gemäß Kundenweisung weitergeleitet wurden, c) nachdem sie 30 Tage gespeichert wurden, d) wenn das vertraglich vereinbarte Limit des Postfaches um den Faktor 2 überschritten wurde.
9.1 Mit dem Tag der Freischaltung der Zugangskennung und ggf. des ersten der angeforderten Domainnamen zum COVI Webservice entsteht zwischen dem Kunden und COVI das Vertragsverhältnis. Dieser Tag stellt, ungeachtet des Datums der Zahlung, den Beginn des Vertrags und der Abrechnung dar.
9.2 Der Kunde und COVI können das Vertragsverhältnis ohne Angabe von Gründen mit der auf dem jeweiligen Bestellformular und in der jeweiligen Kundeninformation ausgewiesenen Frist kündigen.
9.3 Eine Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform per Brief oder Fax. Eine Kündigung aus wichtigem Grund kann wegen der Eilbedürftigkeit alternativ auch per E-Mail erfolgen.
9.4 COVI kann entgeltfreie Leistungen oder entgeltfreie Zusatzleistungen jederzeit mit einer Frist von 30 Tagen wieder einstellen. Zur Mitteilung der Einstellung genügt eine Benachrichtigung per E-Mail.
9.5 Bei allen Webspace-Angeboten ist das Datentransfervolumen beschränkt. Sollte dieses Volumen erheblich oder dauerhaft überschritten werden, steht COVI ein außerordentliches Kündigungsrecht zu.
9.6 Der Kunde kann auf Wunsch in einen anderen COVI Webservice mit einem abweichenden Tarif wechseln, insofern verfügbar und technisch möglich. Ein Wechsel zu einem Service mit preiswerterem Tarif ist zum Ende des vorausbezahlten Zeitraumes möglich. Der Wechsel zu einem Service mit höherem Tarif ist jederzeit möglich. Die Bereitstellung der erweiterten Leistungen erfolgt schnellstmöglich, die Berechnung des erhöhten Tarifs erfolgt ab dem Termin der Umstellung. Als Kündigungsfrist gilt zukünftig die für den neu gewählten Internet-Service in der Kundeninformation angegebene Frist.
In der Regel stehen die COVI Webservices 24 Stunden täglich an 7 Tagen in der Woche zur Verfügung. COVI übernimmt jedoch keine Gewähr für die ununterbrochene Verfügbarkeit von Daten und kann einen angemessen Zeitraum für technische Arbeiten verwenden. Eine Haftung von COVI für durch technisch bedingte Ausfälle verursachte Datenverluste, abgebrochene Datenübertragungen oder sonstige Probleme in diesem Zusammenhang ist ausgeschlossen. COVI haftet zudem nicht für durch technische Arbeiten beim Bereitsteller der Server-Hardware oder durch vorsätzlich in schadhafter Absicht verursachte Zugriffe durch Unbekannte (z. B. Hacker) entstehende Ausfälle.
Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine eigene IP-Adresse, einen eigenen physischen Server für seine Inhalte oder eine ihm dediziert zugeordnete Bandbreite (Leitungskapazität für Datenverkehr). Der Betrieb erfolgt zur notwendigen Kostenreduktion auf leistungsfähigen Zentralrechnern (Servern) mit einer IP- Adresse und einer insgesamt für den jeweiligen Server verfügbaren Bandbreite, wodurch Schwankungen in der tatsächlich dem Kunden zur Verfügung stehenden Bandbreite möglich sind.
12.1 COVI leistet Gewähr für die gelieferten Waren beziehungsweise erstellten Leistungen, indem sie nach eigenem Ermessen ganz oder teilweise kostenlos nachbessert bzw. eine kostenlose Ersatzlieferung vornimmt. Sollten zwei Nachbesserungs- bzw. Nachlieferungsversuche fehlschlagen, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, Minderung oder Wandlung zu verlangen.
12.2. Sofern sich aus diesen AGB nicht zulässigerweise ein anderes ergibt, hat COVI Störungen des Zuganges zum COVI WebService im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten unverzüglich zu beseitigen. Der Kunde ist verpflichtet, COVI erkennbare Zugangsstörungen unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 7 Kalendertagen nach Kenntnis schriftlich oder per E-Mail anzuzeigen (Störungsmeldung).
Die technische Beratung per eMail oder Telefon erfolgt in dem in der Kundeninformation ausgewiesenen Umfang.
14.1 COVI haftet nur für Schäden, die von COVI, ihren gesetzlichen Vertretern oder einem ihrer Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht werden, es sei denn, es betrifft eine zugesicherte Eigenschaft. Die vorstehende Haftungsbeschränkung betrifft vertragliche wie auch außervertragliche Ansprüche. Unberührt bleibt die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
14.2 Außer bei Vorsatz von Mitarbeitern oder grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von gesetzlichen Vertretern ist die Haftung der Höhe nach auf die bei Vertragsschluß typischerweise vorhersehbaren Schäden begrenzt. Die Höhe der Haftung beschränkt sich für jedes Produkt (je Internet-Paket) auf das jeweils insgesamt geleistete monatliche Entgelt, höchstens aber auf den jeweiligen Vertragswert für ein Jahr. In jedem Fall ist die Gesamthaftung je Kunde und Schadensfall auf 2.500 € beschränkt.
14.3 Die Benutzung des COVI WebService erfolgt demnach gemäß der Einschränkung der Ziffer 14.1 . Dies bezieht sich insbesondere auf die Funktionalität und Virenfreiheit von Inhalten und Softwaremodulen, die sich über den COVI WebService laden bzw. aktivieren lassen.
14.4 COVI haftet nicht für die korrekte Funktion von Infrastrukturen oder Übertragungswegen des Internets, die nicht im Verantwortungsbereich von COVI oder dessen Erfüllungsgehilfen liegen, sofern nicht ausnahmsweise eine Haftung nach Ziffer 14.1 besteht.
15.1 COVI bedarf zur sinnvollen Nutzung, zum Betrieb und zur Weiterentwicklung des Dienstes einiger Daten des Benutzers. COVI erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Kunden, soweit diese für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung und Änderung des mit ihm begründeten Vertragsverhältnisses erforderlich sind (Bestandsdaten).
15.2 COVI erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Kunden über die Inanspruchnahme der von COVI angebotenen Dienste, soweit dies erforderlich ist, um dem Nutzer die Inanspruchnahme dieser Dienste zu ermöglichen (Nutzungsdaten) oder um die Nutzung dieser Dienste abzurechnen (Abrechnungsdaten).
15.3 COVI ist ebenfalls erlaubt, personenbezogene Daten des Kunden für Zwecke der Beratung, der Werbung, der Marktforschung oder zur bedarfsgerechten Gestaltung der von COVI angebotenen Dienste zu verarbeiten und zu nutzen. Der Kunde erteilt hierzu bei Vertragsschluß seine ausdrückliche Einwilligung. Diese kann jederzeit für die Zukunft widerrufen werden.
16.1 COVI ist berechtigt, dritte Dienstleister und Erfüllungsgehilfen mit der Erbringung von Teilen oder des ganzen Leistungsspektrums zu beauftragen. COVI ist berechtigt, die verwendete Internet-Infrastruktur und mit der Durchführung beauftragte Dienstleister und Erfüllungsgehilfen, jederzeit ohne gesonderte Mitteilung zu wechseln, insofern für den Kunden hierdurch keine Nachteile entstehen.
16.2 Die in den AGB erwähnten Mitteilungen von COVI an den Kunden sowie im sonstigen Geschäftsverlauf notwendig werdende Mitteilungen werden seitens COVI auf einer gesondert eingerichteten Webseite veröffentlicht und an die eMail-Adresse des Kunden oder postalisch zugestellt. Mitteilungen gelten mit dem Eingang, jedoch spätestens mit der Veröffentlichung und der damit hergestellten Verfügbarkeit auf dieser Adresse als zugestellt ungeachtet des Datums, an dem der Kunde derartige Nachrichten tatsächlich abruft.
16.3 Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden im Sinne von 16.2 veröffentlicht und dem Kunden mindestens 4 Wochen vor Inkrafttreten per eMail an seine eMail-Adresse im COVI Webservice oder postalisch mitgeteilt. Hierzu ist statt der Beifügung des kompletten Textes ein Verweis auf die Adresse im Internet, unter der die neue Fassung abrufbar ist, hinreichend. Sollte solchen Änderungen nicht innerhalb von einem Monat ab Zustellung widersprochen werden, gelten diese als angenommen. Erfolgen die Änderungen zu Ungunsten des Kunden, kann der Kunde das Vertragsverhältnis innerhalb eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung fristlos kündigen.
16.4 Vertragsänderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen, sofern in diesen AGB nichts anderes bestimmt ist, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis.
16.5 COVI steht es frei, zur Erbringung der Leistungen im Zuge des technischen Fortschritts auch neuere beziehungsweise andere Technologien, Systeme, Verfahren oder Standards zu verwenden, als zunächst angeboten, insofern dem Kunden hieraus keine Nachteile entstehen.
16.6 Soweit rechtlich zulässig, ist der Gerichtsstand Stralsund. Es gilt das maßgebliche Recht der Bundesrepublik Deutschland.
16.7 Sollte eine Bestimmung des Vertrages oder der AGB unwirksam sein oder werden oder sollte der Vertrag unvollständig sein, so wird der Vertrag in seinem übrigen Inhalt davon nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung gilt durch eine solche Bestimmung ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für etwaige Vertragslücken.